4 Anträge AK Grundeinkommen Göttingen zur MV Netzwerk Grundeinkommen

Folgende 4 Anträge hat der Arbeitskreis Grundeinkommen Göttingen zur Netzwerk Grundeinkommen Mitgliederversammlung Sa-So 06.-07.07.2024 Leipzig www.grundeinkommen.de/22/05/2024/einladung-zur-mitgliederversammlung-des-netzwerks-grundeinkommen-am-6-7-juli-2024.html eingereicht:

Antrag 1:
Titel:
Kampagne zum Rechtsgutachten BGE als Menschenrecht im Grundgesetz
Antrag:
Die Mitgliederversammlung möge beschließen: Der Netzwerkrat des Netzwerk Grundeinkommen möge eine Kampagne zum Rechtsgutachten „BGE als Menschenrecht im Grundgesetz“ http://grundeinkommen-goettingen.de/wp-content/uploads/2024/04/bge-rechtsgutachten-menschenrecht.pdf (vom Arbeitskreis Grundeinkommen Göttingen auf http://grundeinkommen-goettingen.de/2024/06/02/bge-rechtsgutachten/ veröffentlicht) machen.
Begründung:
Das Netzwerk Grundeinkommen und seine BGE-Definition gibt es seit 20 Jahren. Mit dem Rechtsgutachten wird diese BGE-Definition in einen konkreten Gesetzesvorschlag „BGE als Menschenrecht“ gefasst, mit dem gezielt Politiker (insbesondere Bundestagsabgeordnete und Bundesratsmitglieder) sowie Parteien befragt werden sollten, um das Thema BGE gezielt weiter voran zu bringen, da letztlich das BGE als Grundrecht im Grundgesetz von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates beschlossen werden muss.

Antrag 2:
Titel:
Als Auftraggeber Netzwerk Grundeinkommen auf dem Rechtsgutachten BGE als Menschenrecht im Grundgesetz
Antrag:
Die Mitgliederversammlung möge beschließen: Der Netzwerkrat des Netzwerk Grundeinkommen soll (im Namen des Netzwerk Grundeinkommen und des Verein zur Förderung des bedingungslosen Grundeinkommens e.V.) die Rechtsanwaltskanzlei GEULEN & KLINGER Rechtsanwälte (Rechtsanwalt Professor Dr. Remo Klinger) www.geulenklinger.com zeitnah darum bitten und beauftragen, deren Rechtsgutachten „BGE als Menschenrecht im Grundgesetz“ http://grundeinkommen-goettingen.de/wp-content/uploads/2024/04/bge-rechtsgutachten-menschenrecht.pdf vom 23. Mai 2024 (vom Arbeitskreis Grundeinkommen Göttingen auf http://grundeinkommen-goettingen.de/2024/06/02/bge-rechtsgutachten/ veröffentlicht) inhaltlich identisch nochmals zu erstellen, nur mit dem Unterschied, dass auf dem Deckblatt als Auftraggeber „Netzwerk Grundeinkommen www.grundeinkommen.de“ (inklusive Webseiten-Adresse) sowie – wenn machbar – das Datum „9. Juli 2024“ steht. Der Rechtsanwaltskanzlei sollen 500 EUR brutto als komplette Vorabanzahlung (nach Erhalt der Rechnung auf „Verein zur Förderung des bedingungslosen Grundeinkommens e.V.“ lautend) angeboten werden. Zur Bedingung soll gemacht werden, dass neben einer pdf-Datei das Rechtsgutachten zusätzlich in einer Papier-Version handschriftlich unterschrieben dem Netzwerkrat postalisch zugesendet wird und bei Annahme durch die Rechtsanwaltskanzlei der Auftrag beidseitig umgesetzt wird. Nach Erhalt dieses Rechtsgutachten soll dieses als redaktioneller Beitrag auf der Webseite des Netzwerk Grundeinkommen www.grundeinkommen.de veröffentlicht werden.
Begründung:
Es wäre schön, wenn das o.g. Rechtsgutachten auf Netzwerk Grundeinkommen inkl. seiner Webseiten-Adresse lautet, damit mehr und besser für das Netzwerk Grundeinkommen Öffentlichkeitsarbeit/Werbung gemacht wird. Als symbolisches Datum wäre der 20. Geburtstag des Netzwerk Grundeinkommen (9. Juli 2024) schön, aber nicht zwingend. 500 EUR brutto vorab sind für eine seriöse Rechtsanwaltskanzlei angemessen, um diesen Auftrag schnell, unkompliziert und ohne große Diskussion für beide Seiten einvernehmlich zu erledigen.
Andere Gründe: siehe unseren Antrag „Kampagne zum Rechtsgutachten BGE als Menschenrecht im Grundgesetz“.

Antrag 3:
Titel:
Kampagne zum Rechtsgutachten BGE als Grundrecht im Grundgesetz
Antrag:
Die Mitgliederversammlung möge beschließen: Der Netzwerkrat des Netzwerk Grundeinkommen möge eine Kampagne zum Rechtsgutachten BGE als Grundrecht im Grundgesetz http://grundeinkommen-goettingen.de/wp-content/uploads/2024/04/bge-rechtsgutachten-grundrecht.pdf (vom Arbeitskreis Grundeinkommen Göttingen auf http://grundeinkommen-goettingen.de/2024/06/02/bge-rechtsgutachten/ veröffentlicht) machen.
Begründung:
Das Netzwerk Grundeinkommen und seine BGE-Definition gibt es seit 20 Jahren. Mit dem Rechtsgutachten wird diese BGE-Definition in drei konkrete Gesetzesentwürfe BGE als Menschenwürde, Menschenrecht und Bürgerrecht gefasst, mit dem gezielt Politiker (insbesondere Bundestagsabgeordnete und Bundesratsmitglieder) sowie Parteien befragt werden sollten, um das Thema BGE gezielt weiter voran zu bringen, da letztlich das BGE als Grundrecht im Grundgesetz von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates beschlossen werden muss. Als Netzwerk Grundeinkommen und einem dahinterstehenden gemeinnützigen Verein geht es nicht darum, konkrete politische Forderungen ins Grundgesetz einzufordern oder durchzusetzen, sondern um organisationsübergreifende neutrale unabhängige Aufklärung zum Thema BGE als Grundrecht im Grundgesetz.
Dieser Antrag steht nicht in Konkurrenz zu unserem anderen Antrag „Kampagne zum Rechtsgutachten BGE als Menschenrecht im Grundgesetz“, denn beide Kampagnen können parallel oder nacheinander erfolgen.

Antrag 4:
Titel:
Unterstützung der VezeG-„Initiative für einen Volksentscheid zum existenziellen Grundrecht“
Antrag:
Die Mitgliederversammlung möge beschließen: Das Netzwerk Grundeinkommen (vertreten durch den Netzwerkrat) unterstützt die „Initiative für einen Volksentscheid zum existenziellen Grundrecht“ (VezeG) www.vezeg.de
Begründung:
Die VezeG-Initiative will die Idee eines „Volksentscheids zum existenziellen Grundrecht“ anstoßen und dies hauptsächlich zunächst zur weiteren Aufklärung und Bewusstmachung sowie um eine entsprechende Volksinitiative auf den Weg zu bringen – siehe www.VezeG.de.
Die VezeG-Initiative ist das Ergebnis von zehn Jahren intensiver Straßenarbeit, bei der auf die unsozialen Folgen der Agenda 2010 aufmerksam gemacht wird, inklusive der daraus resultierenden sozialen Aktivitäten im Sinne einer Lebens- und Konfliktberatung für Andersdenkende.
Außerdem ist die VezeG-Initiative das Ergebnis von fast fünfzehn Jahren Aktivitäten zum Thema des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE).
Gerade aufgrund der fast fünfzehnjährigen BGE-Erfahrungen und da es aus deren Sicht derzeit nicht so aussieht, als ob das BGE in den nächsten Jahren eine Chance hat, umgesetzt zu werden, will die VezeG-Initiative einen anderen Weg versuchen und dies aus folgenden Gründen:
– Hauptsächlich will die VezeG-Initiative darauf aufmerksam machen, dass jeder Mensch ein (Grund-)Recht auf Existenz hat sowie ein Recht auf die Nutzung der Naturressourcen zur Absicherung seines Lebens – wovon die Massen der Menschen aber abgeschnitten sind. Und die VezeG-Initiative will aus diesem und auf Grund der historischen Begebenheiten darauf hinweisen, dass eine zeitgemäße (alternative) Lösung umgesetzt werden muss, und dafür auf das bedingungslose Grundeinkommen als einen möglichen Lösungsweg hinweisen.
– Die VezeG-Initiative will den vielen leidlichen und ständig kräfteraubenden Debatten zum Thema des bedingungslosen Grundeinkommens aus dem Weg gehen.
(Wie z.B.: Dann geht doch niemand mehr arbeiten. Wer soll das bezahlen? Wer macht dann die Drecksarbeit? Dann werden die Mieten, Energiekosten und alle Preise steigen und sich im Prinzip nichts ändern usw.)
– Die VezeG-Initiative will den ständigen Auseinandersetzungen und den dadurch oft auch entstehenden Spaltungen und Zerwürfnissen aus dem Weg gehen, die z.B. die BGE-Modell- bzw. -Umsetzungsdebatten mit sich bringen.
– Die VezeG-Initiative will der Verknüpfung des BGE-Themas mit dem Thema Arbeit aus dem Weg gehen, da sie diese Argumentation als Relikt des nicht mehr zeitgemäßen Klassen- bzw. Arbeitskampfes ansieht.
– Im Hinblick auf das BGE will die VezeG-Initiative die Wirkrichtung umkehren, die ein erfolgreicher Volksentscheid zum existenziellen Grundrecht mit sich bringen würde, wenn es ihr gelingt, diesen Entscheid als rechtsverbindlich und damit als einen „gesellschaftspolitischen* Auftrag“ zu etablieren. Die VezeG-Initiative will nicht mehr als Bittsteller im Sinne einer humanistischen Verbesserung der Welt abgestempelt werden, sondern ganz klar zum Ausdruck bringen, dass ALLE Menschen ein bedingungsloses (Grund-)Recht auf Existenz haben und wir uns (eigentlich) nur noch mit der praktischen Umsetzung dieses Rechts (zum Beispiel mit Hilfe des bedingungslosen Grundeinkommens – in welcher Form auch immer) befassen müssen, und dies OHNE wenn und aber!!!
(*Die Betonung liegt hierbei auf „Gesellschaft“, weil die Umsetzung des BGE nach Meinung der VezeG-Initiative nicht als Auftrag an die politische Elite funktionieren wird.)
Damit sich die VezeG-Initiative aus der BGE-Thematik und -Debatte vollständig heraushalten kann und gleichzeitig aber auf das bedingungslose Grundeinkommen als einen möglichen Lösungsweg zum Umsetzen des Grundrechts auf Existenz für jeden einzelnen Menschen ganz offiziell verweisen kann, benötigt diese einen entsprechenden „neutralen Partner“ wie z.B. das Netzwerk Grundeinkommen. Die VezeG-Initiative will nicht auf eine bestimmte Initiative oder ein bestimmtes BGE-Modell verweisen, um dadurch nicht schon wieder in entsprechende Debatten verwickelt zu werden. Die VezeG-Initiative will sich einzig und allein auf die Kernfrage konzentrieren, ob das Zusammenleben in unserer Gesellschaft auch weiterhin auf der „ständigen existenziellen Erpressung und Ausbeutung des Menschen durch den Menschen“ basieren soll oder ob wir dieses archaische Gesellschaftsmodell endlich ins Museum für alte Altertümer verfrachten wollen.
Über weitere Unterstützung – in welcher Form auch immer – würde sich die VezeG-Initiative natürlich ebenfalls sehr freuen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert